KÖRPERSTRAFEN IM JURISTISCHEN SINN
Von der peinlichen Befragung
Hexenprozesse 1450 - 1750
Die Jahre zwischen 1450 und 1750 waren die Höhepunkte der
Hexenprozesse. Den verschiedenen Quellen zufolge wurden in diesem Zeitraum
mehr als eine Million Frauen und Mädchen gefoltert und getötet.
| Erstmals wurde die Hexenverfolgung 1484 rechtlich
abgesichert: Papst Innozenz VIII. erließ in diesem Jahr seine
berühmte Hexenbulle "Summis Desideran tes
Affectibus". "Das war das Signal zu
massenhaften Prozessen und Hinrichtungen in
Deutschland" (Stöckle, "... bis er gesteht", 1984).
Auch entstand im Jahre 1487 ein
theologisch-"wissenschaftliches" Werk,
verfaßt von den Dominikanern Heinrich Institoris und Jakob Sprenger:
der sog. "Hexenhammer" oder
"Malleus Maleficarum". Hexenbulle und
Hexenhammer gaben detaillierte Anweisungen, wie Hexen der Prozeß
gemacht werden sollte und wie der Nachweis, daß sie einen
Teufelspakt geschlossen und mit dem Teufel Buhlschaft getrieben
hätten, zu führen sei. Mit diesen Werken ausgerüstet, konnte die
geistlichen und weltlichen Kommissionen die Hexenprozesse -
rechtlich abgesichert - durchführen. |
 Im
Stock sitzen (Rekonstruktion). Photo by Max (siehe
Link's).
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Eine der Hexerei beschuldigte weibliche Person wurde als erstes in ein
Gefängnis gesteckt. Schon diese Gefangenschaft war mit körperlichen Leiden
verbunden: "In dicken, starken Thürmen, Pforten, Blockhäusern,
Gewölben, Kellern, oder sonst tiefen Gruben sind gemeinlich die
Gefängnussen. In denselbigen sind entweder große, dicke Hölzer, zwei oder
drei über einander, daß sie aufund nieder gehen an einem Pfahl oder
Schrauben: durch dieselben sind Löcher gemacht, daß Arme und Beine
daranliegen können. Wenn nun Gefangene vorhanden, hebet oder schraubet man
die Hölzer auf, die Gefangenen müssen auf ein Klotz, Steine oder Erden
diedersitzen, die Beine in die untern, die Arme in die obern Löcher legen.
Dann lässet man die Hölzer wieder fest auf einander gehen, verschraubt,
keilt und verschließet sie auf das härtest, daß die Gefangen weder Bein
noch Arme nothdürftig gebrauchen oder regen können. Das heißt, im Stock
liegen oder sitzen. Etliche haben große eisern oder hölzern Kreuz, daran
sie die Gefangen mit dem Hals, Rücken, Arm und Beinen anfesseln, daß sie
stets und immerhin entweder stehe, oder liegen, oder hangen müssen, nach
Gelegenheit der Kreuze, daran sie geheftet sind. Etliche haben starke
eiserne Stäbe, fünf, sechs oder sieben Vertheil an der Ellen lang, dran
beiden Enden eisen Banden seynd, darin verschließen sie die Gefangenen an
den Armen, hinter den Händen. Dann haben die Stabe in der Mitte große
Ketten in der Mauren angegossen, daß die Leute stäts in einem Läger
bleiben müssen" (Prätorius, "Von Zauberey und Zauberern",
1613).
Bevor die Frauen und Mädchen der Folter unterzogen wurden, wurden sie
den sog. "Hexenproben" unterzogen. Die
"Feuerprobe" kommt im Hexenprozeß nur in dessen
frühester Zeit und nur ganz vereinzelt in späterer Zeit vor. Der
Hexenhammer erzählt von der Probe mit dem heißen Eisen, die 1485 in der
Herrschaft Fürstenberg stattgefunden hat. Bei der Probe des kalten
Wassers, "Wasserprobe" genannt, band man der
Delinquentin die Hände mit den Füßen kreuzweise zusammen und ließ sie an
einem Seile in einen Fluß oder Teich dreimal hinab, wobei das Schwimmen
für die Schuld sprach. Die "Probe mit der
Hexenwaage" bestand darin, daß die Angeklagte, wenn sie auf
diesem Wege ihre Unschuld beweisen sollte, etwas schwerer sein mußte, als
die geschätzt worden war. Die "Nadelprobe", auch
"Hexenstechen" genannt, bestand darin, die
Delinquentin mit langen, sehr feinen Nadeln ins Fleisch zu stechen. Die
Scharfrichter, zuweilen auch die eigens dazu beauftragten Chirurgen,
"konzentrierten sich auf die empfindlichsten Körperstellen:
Brüste, Genitalien, Leib und Oberschenkel" (Hunold, "...
vergiß die Peitsche nicht", 1979). Wenn keine Äußerungen des Schmerzens
erfolgte, so war man sicher, das Mädchen oder die Frau als Hexe überführt
zu haben. Auch war der Mangel an Tränen
("Tränenprobe") während einer Folterung ein
Zeichen der Schuld.
Nach disen Hexenproben kam man schließlich zur eigentlichen Folter,
deren offizielles Ziel das Geständnis der verdächtigen Frauenpersonen war.
Denn die Mädchen und Frauen gestanden schließlich nicht freiwillig, eine
Hexe zu sein. Und die Gerichte machten eine Verurteilung von dem
Geständnis der Angeklagten abhängig.
Es gab mehrere Grade der Folterung. Sie wurden nacheinander in
Anwendung gebracht.
Der erste Grad bestand in der Regel im
Anlegen der Daumenschrauben; das waren hölzerne
oder metallene Platten, mit denen der Daumen oder die anderen Finger
eingeklemmt wurden. Der Folterknecht betätigte die Schrauben, durch die
die Platten verbunden waren. "Mit jeder Drehung wurde der
Schmerz für das gefolterte Mädchen größer" (Hunold,
aaO).
| Der zweite Grad begann mit
der Fesselung der Arme und Hände auf dem Rücken des wehrlosen
Opfers. "Mit einem Seil, das man an den gefesselten
Händen befestigte, zog man das Mädchen mit Hilfe eines Seilzuges an
der Decke in die Höhe" (Hunold, aaO). Durch die
Dehnung des Körpers entstanden dabei äußerst unangenehme Schmerzen.
Der dritte Grad der Folter bestand
meist in der Anwendung der "Leiter". Durch
die spitzen Hölzer, mit denen diese Leiter versehen war und die beim
Aufrichten in den daraufgespannten Körper des Opfers drangen,
entstanden furchbare Schmerzen.
Die "Spanischen Stiefel" bildeten
meistens den vierten Grad der Folter. Es
handelt sich um Beinschrauben, die, ähnlich den Daumenschrauben,
immer fester angezogen wurden. Das Fleisch wurde gequetscht, der
Schmerz war irrsinnig.
Der schwerste, fünfte Grad der Folter
bestand in der Anwendung des Feuers.
"Die Henkersknechte entzündeten Fackeln und versengten
mit deren Flammen Haut und Fleisch der Gequälten"
(Barnheim, "Erotik und Hexenwahn", 1968). |
 Das
Aufhängen
|
Aber es gab noch andere Folterarten.
So bestand der sog. "gespickte Hasen" aus
einer mit zahlreichen Spitzen versehenen Walze. Die Delinquentin wurde auf
ein gleichfalls mit spitzen Pflöcken und Holzstiften besetztes Brett
geschnallt, worauf man die Walze auf ihr auf- und niedergehen ließ. Die
gleiche Tortur wurde sodann auf dem Rücken des Opfers vorgenommen, nachdem
dieselbe losgeschnallt und nunmehr auf dem Rücken nach oben auf dem
gespickten Brett befestigt worden war.
Oder man setzte das Mädchen auf ein aufrechtstehendes, oben
zugespitztes Gerüst, dem sog. "Spanischen Esel".
Die Kante war so scharf, daß sie in den gänzlich bloßen Körper einschnitt.
Überdies wurden die Füße noch durch Gewichte beschwert, damit der Schmerz
erhöht wurde. Die Hände der Delinquentin waren zusammengebunden. Zu beiden
Seiten des "Spanischen Esels" standen Büttel mit Ruten oder Peitschen und
ließen Hieb um Hieb auf den nackten Rücken und die Schenkel des Mädchens
niederklatschen.
| Oder man setzte das Mädchen auf ein
aufrechtstehendes, oben zugespitztes Gerüst, dem sog.
"Spanischen Esel". Die Kante war so
scharf, daß sie in den gänzlich bloßen Körper einschnitt. Überdies
wurden die Füße noch durch Gewichte beschwert, damit der Schmerz
erhöht wurde. Die Hände der Delinquentin waren zusammengebunden. Zu
beiden Seiten des "Spanischen Esels" standen Büttel mit Ruten oder
Peitschen und ließen Hieb um Hieb auf den nackten Rücken und die
Schenkel des Mädchens niederklatschen.
Eine Folter anderer Art war der sog. "Hackersche
Stuhl", auch "Beichtstuhl"
oder "Jungfernsitz" genannt. Es war ein
gewöhnlicher Lehnstuhl aus Holz, dessen Sitzfläche, Lehnen,
Armstützen und Trittbrett mit drei Zentimeter langen konischen
Holzstiften ausgestattet war. Auf diesen Stuhl wurde die entkleidete
Delinquentin festgeschnallt, so daß am Gesäß, Rücken, an Arme und
Fußsohlen allmählich nach längerem Sitzen durch die ins Fleisch
dringenden Spitzen Schmerzen entstanden. Einige dieser Stühle
konnten von unten her "beheizt" werden, sodaß die Sitzfläche
unangenehm erhitzt werden konnte, was zusätzliche Schmerzen
verursachte. |
 Der
"Hackersche
Stuhl"
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Auch die "Streckbank" war ein
wirkungsvolles Folterinstrument. Das Mädchen wurde mit dem Rücken auf die
Bank gelegt und mit Handfesseln auf der einen Seite der Bank befestigt.
Die Beine der Delinquentin wurden mit einer Fußfessel zusammengebunden. An
der Fußfessel war ein Strick befestigt, der an einer Winde befestigt war.
In dem die Kurbel gedreht wurde, wurde der Körper des Mädchens ausgespannt
und somit die Muskulatur gestreckt, was starke Schmerzen verursachte.
Diese Folter hatte den Vorteil, daß sie kaum Spuren hinterließ, aber
trotzdem äußerst wirksam war.
| Gebräuchlich war auch die
Peitschenfolter. Hierzu wurde die
Betroffene entblößt und auf einen Bock festgeschnallt. Zunächst
erhielt das Mädchen eine mäßige Anzahl Peitschenhiebe auf das nackte
Gesäß aufgemessen. Dann fragte man sie, ob sie bekennen wollte.
Blieb sie standhaft, so wurden die Hiebe verdoppelt und - wenn sie
weiter leugnete - in immer größerer Anzahl forstgesetzt. Auch wurde
dann der entblößte Oberkörper gepeitscht. Meist wurde der Körper des
Mädchens mit einer ledernen Riemenpeitsche "behandelt". Anstelle des
Strafbockes wurden die Mädchen auch an Pfähle gefesselt und
ausgepeitscht.
Eine Mischung zwischen "Gespickter Hasen" und Peitschung war
folgende Folterart: Das Mädchen wurde mit Händen und Füßen
zusammengebunden, und zwar in gänzlich entkleidetem Zustand. Dann
zog man zwischen Armen und Beinen die mit Spitzen versehene Walze
hin und her, während zwei andere Büttel den Rücken der Gefolterten
mit Peitschen oder Ruten bearbeiteten. |
 Peitschenfolter
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War schließlich die Frauenperson durch die Folter der Hexerei
überführt, erfolgte die Bestrafung. "Der weltliche Arm strafte
mit dem Tode" (Soldan-Heppe, "Geschichte der Hexenprozesse",
1843). Die Todesstrafe wurde meist auf dem Scheiterhaufen vollzogen.
Rob Miller
1990
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