KLOSTERZUCHT
Nackt ausgezogen, an einem Kreuze befestigt und ausgepeitscht
Ordensdisziplin in den Klöstern
Unter einem Orden wird eine Gemeinschaft verstanden, deren Mitglieder
sich bestimmten Satzungen unterworfen haben. In der katholischen Kirche
handelt es sich bei einem Orden im engeren Sinne um eine
Klostergemeinschaft päpstlichen Rechts, deren Mitglieder sich durch
feierliche Gelübde zum beständigen Leben innerhalb des Ordens und nach
seiner Regel verpflichten. Den Ordensangehörigen sollen im Kloster die
Befolgung der sog. "Evangelischen Räte" (Armut,
Keuschheit, Gehorsam) ermöglicht werden. Dabei wurde die
"Regula Benedicti" die verbindliche Norm
klösterlichen Zusammenlebens im Westen (neben den Verpflichtung zur
Stabilitas loci = Ortsgebundenheit; Betonung von körperlicher Arbeit,
Gastfreundschaft und Armenpflege; Klosterschule; einjähriges
Noviziat). Eine weitere Regelung in den Klöstern war die
"Ordensdisziplin". "Die Strafen, die
Nonnen gegebenenfalls trafen, waren hart... Das 742 oder 743 von König
Karlmann berufene Concilium Germanicum, das erste deutsche Nationalkonzil,
bestimmte für eine unkeusche 'Magd Christi' Buße 'im Gefängnis bei Wasser
und Brot', außerdem dreimaliges Stäupen und dann
Kahlscheren" (Deschner, "Das Kreuz mit der Kirche"; 1973).
Vom 5. bis 18. Jahrhundert war die Ordensdisziplin ein wesentlicher
Bestandteil klösterlichen Lebens.
Im folgenden werden die Bußdisziplinen einiger Orden vorgestellt. Der
Verfasser stützt sich dabei insebsondere auf Dr. Wrede, "Die
Körperstrafen" (ohne Jahrgang).
Bei dem Coelestiner-Orden war selbst die
gewöhnliche Beichte "von sanften Disciplinen begleitet, auch
bisweilen wurden ohne besondere Veranlassung Schläge erteilt, ... als
Vorschuß auf künftige Sünden; die Geißelinstrumente waren teils Stricke,
teil scharfe Ruthen."
Die Kartäuser, vom heiligen Bruno aus Köln
gestiftet, waren durch ihre strengen Bußübungen und ihr monotones
Klosterleben bekannt. Die Abschnitte der Statuten, welche die Disziplin
behandelten, waren besonders sorgfältig ausgearbeitet. "Die
Frauen in den Kartäuser-Klöstern wurden ... von den Mönchen
gegeißelt". Schon für leichte Vergehen wurden sie
gezüchtigt, wobei sie Schuhe, Strümpfe und Ordensgewand ablegen mußten,
"mit Ruten in der Hand vor ihren Oberen erscheinen und sich
demütig züchtigen lassen. Wegen schwerer Vergehen und Abfall wurde meist
eine Poenitenz, bestehend aus vierzigtägigem Fasten und vierzigtägiger
Geißelung vor versammelten Konvent verhängt".
Die Mitglieder des Feuillanten-Orden
"waren gleichfalls streng in ihren Bußübungen; besonders die
Novizen mußten harte Prüfungen durchmachen; die Nonnen unterstanden der
Rute der Mönche".
| Besondere Instrumente wurden im La
Trappe Orden zur Bußdisziplin verwandt.
"Das eine der trappistischen Marterinstrumente bestand
aus einem etwa handbreiten Gürtel oder Cilicium von Eisendraht, der
aus vielen mit einander verbundenen Ringen bestand, deren jeder mit
zwei eisernen Spitzen versehen war. Man trug denselben auf dem
blossen Leibe, so dass die Spitzen nach innen gekehrt waren. Dazu
kam noch der breitere, von Pferdehaaren oder Wildschweinborsten
verfertigte Gürtel, der sich dem Leibe eng anschloss. Die Schläge
wurden mit einer Geißel erteilt, die aus einem Büschel von harten,
knotigen Zwirnfäden bestand". |
 Cilicium
|
Der Prämonstratenser-Orden hatte recht
ausführliche Statuten "über ihre Bußeinrichtungen festgesetzt,
die als Durchschnittstypus eine eingehendere Darstellung
verdienen". Die Vergehen waren in vier Klassen eingeteilt:
"die geringe Sündenschuld; die mittlere, die schwere und die
schwerere". Die Strafen zu der ersten Klasse, den geringen
Sünden, waren: "Hersagen einiger Gebete u.s.w., bisweilen wird
schon in dem eigenen Geständnis Strafe genug gefunden". Als
Strafe der mittleren Sündenschuld wurden verhängt: "den
Brüdern die Füsse küssen; mit kreuzweis ausgestreckten Armen etliche
Vaterunser beten u.s.w.". "Wenn bei einer
schweren Sünde der schuldige Bruder demütigen und reuigen Herzens und
Gnade und Vergebung bittet, so wird er zu zwei Tagen Fasten bei Wasser und
Brod und drei öffentlichen Geißelungen verurteilt; lässt er sich aber
förmlich anklagen, so wird er zu dreitägigem Fasten und vier Geißelungen
verdammt". Bei Fällen der schwereren Sündenschuld
"wird auf Poenitenz erkannt von sechst bis zu dreissig
Tagen". In den Statuten waren noch eine Reihe von Fällen
angegeben, "in denen gleichfalls auf die Poenitenz und auch
auf Gefängnis erkannt werden kann... Es soll in jedem Kloster zwei
Gefängnisse geben; ein gelinderes, nicht ganz finsteres und ein härteres,
engeres und finsteres".
Der Dominikaner-Orden hatte nicht so
ausführliche Statuten, "die übliche Geißelung war auf den bis
zum Gürtel entkleideten Körper; die Nonnen bekamen sie auf das Gesäß oder
mußten sie sich auch selber geben. Die Cilicien, härene Gürtel und
eiserner Armbänder waren sehr üblich. Nonnen, die man ohne Strümpfe,
Stirnband und Gürtel schlafend im Bett traf, wurden scharf gezüchtigt,
ebenso jene, die das Silentium brachen".
Die Barfüßer oder Unbeschuheten waren eine
besondere Abteilung des Augustiner-Ordens. "Dreimal in der
Woche wurden die Novizen gegeisselt; diese Übungen dauerten drei Jahre;
dann traten die gewöhnlichen Freitags- und Kapitel-Disciplinen an die
Stelle. In den Frauenklöstern dieser Observanz wurde besonders darauf
Obacht gegeben, den Körper der Nonnen für den Seelenbräutigam Christus
durch Bearbeitung der Haut rein und sauber zu machen; aber er sollte mehr
gescheuert und geglättet als mißhandelt und verstümmelt
werden".
Beim Karmeliter-Orden mußten die Angehörigen
"in getrennten Einzelzellen leben, sich abwechseln bei Tag und
bei Nacht mit Handarbeiten und Gebet zu beschäftigen und zu gewissen
Stunden ein strenges Schweigen zu beobachten". Die sog.
"Sünden" "zerfielen in fünf Klassen,
die leichte, mittlere, schwere, schwerere und allerschwerste. Die
Klassificierung und auch die Strafen sind im wesentlichen dieselben, wie
die bei den Prämonstratensern ausführlich beschriebenen. Die Novizen,
welche die Disciplin empfingen, mußten niederknien, Gürtel und Rock
losmachen, das Skalpulir rückwärts über den Kopf werfen, und dann den
Rücken entblößen. Sie wurden darauf abwechseln mit Ruten und Geißeln
gezüchtigt. Hierauf mußten sie sich für die Strafe bedanken und den Saum
des Skalpulirs des Züchtigenden küssen". Die
Karmeliterinnen waren in ihren Disziplinen noch weitaus strenger.
"Die reguläre Disciplin unterschied leichte, mittlere und
schwere Sündenschuld. Zu der ersteren gehörte, wenn eine Nonne ohne
Erlaubnis in der Küche oder dem Backhaus sich aufhielt, oder zu lange Zeit
zu ihrer Toilette gebrauchte. Die meisten Vergehen wurden gegen die Regeln
über das Sprechzimmer begangen; es wurde schon selten und ungern die
Erlaubnis erteilt, dort einmal wieder in Verbindung mit der Außenwelt zu
treten, und man ließ meist eine ältere Nonne mitgehen, die das Gespräch
überwachen mußte; insbesondere waren weltliche Dinge vom Gespräch
ausgeschlossen; verstieß die Nonne zum drittenmal gegen dieses Verbot, so
ward sie neun Tage ins Gefängnis gebracht und jeden dritten Tag im
Refektorium gegeißelt; dieselbe Strafe traf die Aufseherin, die es
unterlassen hatte, der Priorin die nötige Anzeige zu machen. Schon das
einfache Betreten des Sprechzimmers war eine Verschuldung, und zwar die
eigentlich schwere: drei Geißelungen vor den versammelten Schwestern und
drei Tage Einschließung bei Wasser und Brot waren die Sühne für solchen
Frevel. Hatte eine Nonne aber auch auch unterhalten, so mußte sie zur
Strafe auf den Boden sich niederwerfen und demütig und Verzeihung bitten,
darauf entblößte sie ihren Oberkörper und empfängt die Geißel, so lange
und so heftig, wie die Priorin es anordnet. Dann verfügt sie sich in die
Strafzelle, verliert auch Sitz und Stimme für die Zeit der Strafe; an den
Mahlzeiten darf sie nur nackt und auf dem Boden im Refektorium liegend
teilnehmen, d.h. Brot und Wasser genießen".
Soweit die Bußdisziplinen im klösterlichen Leben (alle Zitatstellen aus
Dr. Wrede, aaO).
Im Abschnitt über die "Schulzucht" wird dargestellt, welche Vorliebe
die Mönche und Nonnen für Rute, Stock und Peitsche an den Tag legten, wenn
ihnen der Unterricht und die Erziehung der heranwachsenden Jugend
anvertraut war. Dies ist leicht erklärlich, wenn "wir
bedenken, daß Mönche und Nonnen für ihren eigenen Beruf mit Geißel und
Rute erzogen wurden, da, daß sie noch als Erwachsene unter strenger
Prügeldisziplin standen" (Deries, "Geißel und Rute", 1979).
Die jungen Leute wurden für bestimmte Vergehen nackt ausgezogen, an einem
Kreuze befestigt und regelrecht ausgepeitscht. Schläge gab es fast
täglich, der Rücken eines Schülers, welcher nicht Striemen auswies,
gehörte zur Seltenheit. "Ebenso wurden die Mädchen ...
unbarmherzig gezüchtigt" (Deries, aaO). Vergaßen sie das
Kapitel der Demut, wurden sie eingesperrt und täglich gegeißelt.
| Selbst in unserer Zeit gibt es eine katholische
Organisationen, bei der Peitschenhiebe und Dornengürtel zum
Alltagsleben der Mitglieder gehören: das katholische
Opus Dei. Diese "Organisation
ist auf strengsten Gehorsam eingeschworen" (SPIEGEL
Nr. 2/1995). So müssen die niederen Opusangehörigen ihren Leitern
und anderen "Vorgesetzten mit rückhaltlosem Vertrauen
gehorchen" (ebenda). Zum "Tagesrhythmus
zählen Gottesdienst, dreimalige Gewissenserforschung und das Beten
des Rosenkranzes. Einmal pro Woche werden die Numerarier zwecks
Selbstkritik zum 'persönlichen Leiter' zitiert"
(ebenda). "Um den Körper zu züchtigen, schlafen die
weiblichen Numerarier - wegen ihrer angeblich größeren 'sinnlichen
Anfälligkeit' - in den Opus-Zentren auf blankem Bett oder nacktem
Fußboden. Männer und Frauen tragen Bußgürtel, ein Metallband mit
nach innen gerichteten Dornen, für mindestens zwei Stunden täglich
um den Oberschenkel. Samstags kasteien sich sich mit der
'disciplina', einer fünfschwänzigen Geißel"
(ebenda). |
 Zwei Stunden täglich: Dornengürtel für
Opus-Dei-Mitglieder mit nach innen gerichteten Dornen, sich sich
schmerzend in das Fleisch des Oberschenkels
bohren.
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Rob Miller
1990 (1995 ergänzt)
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